Dem Gutachten vom 6. Oktober 2004 im Strafverfahren ist bezüglich der Persönlichkeit des Beklagten im Wesentlichen zu entnehmen, dass er seinem Selbstbild zufolge freundlich, hilfsbereit und nicht grundsätzlich aggressiv sei. Hingegen habe die Exploration ergeben, dass keine tief greifende Auseinandersetzung mit den ihm zur Last gelegten Delikten stattgefunden habe, was auch für den Bereich der Opferempathie gelte. Wohl habe er diesbezüglich ein gewisses Bedauern geäussert.