Sein Verschulden wiege äusserst schwer. Die Opfer seien unter massiver Gewaltandrohung des Beklagten wiederholt zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden, er habe diese zum blossen Lustobjekt degradiert und mit roher Gewalt traktiert. Die Opfer hätten Verletzungen im Gesicht und am Körper davongetragen. Das an den Tag gelegte Gewaltpotenzial sowie die Intensität der sexuellen Misshandlungen seien an Demütigung und Gefühllosigkeit kaum zu überbieten gewesen. So habe der Beklagte auch nach eingetretener Widerstandslosigkeit eines Opfers auf dieses weiter eingeschlagen und es zu sexuellen Handlungen gezwungen.