Voraussetzungen für den Erlass einer Verfügungsbeschränkung über ein Bankkonto zur Sicherung unterhalts- oder güterrechtlicher Ansprüche im Eheschutzverfahren. ====================================================================== In einem Eheschutzverfahren zwischen Eheleuten, die beide im Rentenalter sind und unter dem ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung stehen, hatte der Amtsgerichtspräsident u.a. gemäss Art. 173 ZGB die Kostenbeteiligung der Eheleute am gemeinsamen Haushalt zu regeln.