Verletzung des rechtlichen Gehörs. Im Verfahren betreffend vorsorgliche Beweisabnahme ist die Gegenpartei grundsätzlich anzuhören; der Entscheid ist zu begründen und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen. ====================================================================== Zwischen den Parteien ist ein Vaterschaftsprozess hängig. Am 19. Juni 2002 beantragte der Gesuchsteller eine vorsorgliche Beweisabnahme mittels Abstammungsabklärung (DNA-Gutachten), da das Beweismittel durch den Tod des Gesuchsgegners zunichte gemacht werden könnte. Dieser sei ernstlich krank und stehe in relativ hohem Alter.