in BGE 101 Ib 218 E. 1). Im Vorentwurf zur Schweizerischen Zivilprozessordnung vom Juni 2003 wird die Frage, ob der selbstständig appellierenden Partei ihrerseits noch eine Anschlussappellation an die Appellation der Gegenpartei zustehen soll, nicht beantwortet (vgl. Art. 296 Entwurf ZPO und Bericht der Expertenkommission S. 140). 4.2.2. Auf kantonaler Ebene wird die im Raum stehende Frage kontrovers beantwortet.