Die Alimenteninkassostelle hat die Versicherungsansprüche des Klägers bis zur Höhe von Fr. 170'000.-- für ausstehende Unterhaltsbeiträge pfänden lassen. Das Bundesgericht hat im staatsrechtlichen Beschwerdeverfahren betreffend vorsorgliche Abänderung der Unterhaltsbeiträge dem Obergericht Willkür vorgeworfen, weil es die Unterhaltsbeiträge herabgesetzt hat, obwohl die Haftpflichtfrage noch nicht geklärt und der klägerische Rechtsvertreter von einer erhältlich zu machenden ungedeckten Einkommensdifferenz von Fr. 10'000.-- bis 12'000.-- pro Jahr ausgegangen sei.