Die Rente der Rentenanstalt beträgt unbestritten seit 1998 Fr. 1'500.-- pro Monat. Aufgrund des Autounfalls hat der Kläger Haftpflichtansprüche gegen die X. Versicherung geltend gemacht. Das Verfahren ist noch immer nicht abgeschlossen. Zur Zeit werden gemäss Auskunft des Rechtsvertreters des Klägers, Rechtsanwalt Y., im Haftpflichtverfahren nicht einmal Vergleichsverhandlungen geführt und es ist auch kein Gerichtsverfahren eingeleitet worden. Nach den von der Vorinstanz berücksichtigten Akonto-Zahlungen von insgesamt Fr. 88'000.-- (letzte Zahlung am 21.12.2001) sind bisher keine weiteren Zahlungen mehr geflossen.