Die Umschulung konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht abgeschlossen werden und die Wiedereingliederung ins Berufsleben ist bis heute nicht gelungen. Mit Verfügung vom 25. Juni 1998 wurde deshalb dem Kläger rückwirkend ab 1. September 1997 bei einem Invaliditätsgrad von 100% eine Rente von Fr. 1'608.-- gesprochen. Seit 1. Dezember 2001 beträgt sie Fr. 1'632.--. Mit Verfügung vom 17. Mai 2004 bestätigte die Eidgenössische Invalidenversicherung den bisherigen Rentenanspruch bei einem Invaliditätsgrad von 80%. Die Rente der Rentenanstalt beträgt unbestritten seit 1998 Fr. 1'500.-- pro Monat.