Erst zehn Jahre nach der Aufnahme des gemeinsamen Haushalts, jedoch immer noch fünf Jahre vor der Heirat der Parteien, ereignete sich im Jahr 1991 jener Autounfall, der eine Beeinträchtigung der Gesundheit der Gesuchstellerin nach sich zog. Gemäss Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Luzern vom 7. November 2002 sind selbst die am 26. Februar 1998 aufgetretenen "neuen" Beschwerden zumindest teilweise auf den Unfall von 1991 zurückzuführen.