O., N 49 zu Art. 125). Ohne diese Frage abschliessend zu beantworten, kann für den vorliegenden Fall festgehalten werden, dass die Darstellung der Gesuchstellerin, wonach sie ab 1981 ihre Erwerbstätigkeit im Hinblick auf eine gemeinsam vorgesehene Familiengründung eingeschränkt habe, vom Gesuchsteller bestritten wird. In diesem Zusammenhang ist auch auf den Bericht des Psychiaters Dr. med. M.L. hinzuweisen, wonach gemäss Angaben der Gesuchstellerin die Trennung der Parteien darauf zurückzuführen sei, dass der Gesuchsteller den Kinderwunsch der Gesuchstellerin nicht geteilt habe.