Bei der Beurteilung, ob und in welcher Höhe ein Beitrag geschuldet ist, hat das Gericht insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen: die Aufgabenteilung während der Ehe, die Dauer der Ehe, die Lebensstellung während der Ehe, das Alter und die Gesundheit der Ehegatten, Einkommen und Vermögen der Ehegatten, den Umfang und die Dauer der von den Ehegatten noch zu leistenden Betreuung der Kinder, die berufliche Ausbildung und die Erwerbsaussichten der Ehegatten sowie den mutmasslichen Aufwand für die berufliche Eingliederung der anspruchsberechtigten Person, die Anwartschaften aus der AHV und aus der beruflichen oder einer anderen privaten oder staatlichen Vorsorge einschliesslich des