1991 hatte sie bei einem Verkehrsunfall ein Schleudertrauma der Halswirbelsäule erlitten. In der Folge litt die Gesuchstellerin über Jahre unter verschiedenen gesundheitlichen Beschwerden. Auf die Klage des Gesuchstellers vom 8. August 2000 hin sprach das Amtsgericht mit Urteil vom 23. Juli 2002 die Scheidung der Parteien aus und regelte die Nebenfolgen. Gegen dieses Urteil reichte die Gesuchstellerin Appellation ein, in der sie unter anderem einen unbefristeten persönlichen Unterhaltsbeitrag verlangte.