Umfang nachehelicher Solidarität bei einem kinderlosen Ehepaar, welches vor der Ehe über eine lange Zeit im Konkubinat lebte. ================================================================= Die Parteien zogen 1981 zusammen (die Gesuchstellerin war damals 17 und der Gesuchsteller 20 Jahre alt), heirateten im August 1993 und trennten sich im Juni 1996 faktisch. Die Beziehung blieb kinderlos. Die Gesuchstellerin arbeitete in all den Jahren bis 1998 vornehmlich in Teilzeitpensen von 50 % und mehr ; seither geht sie aus gesundheitlichen Gründen keiner Erwerbstätigkeit mehr nach. 1991 hatte sie bei einem Verkehrsunfall ein Schleudertrauma der Halswirbelsäule erlitten.