In den letzten Jahren hat sich dieser Betrag bei eher knappen wirtschaftlichen Verhältnissen in der Grössenordnung von rund Fr. 1'000.-- eingependelt. Das Bundesgericht hat in seiner Rechtsprechung ebenfalls diesen Betrag als angemessen erachtet (vgl. den Entscheid 5P.26/1998, in: pläydoyer, 2/98, S. 68). Bei der Beantwortung der Frage nach dem angemessenen hypothetischen Mietzins dürfen aber die tatsächlichen Verhältnisse des konkreten Falles, wie dargelegt, nicht ausser Acht bleiben.