Die Gesuchsgegnerin hält sich seit September 2001 mit Sohn X. in der Schweiz auf. Am 5. September 2001 stellte sie beim Amtsgericht das Aussöhnungsbegehren im Hinblick auf die Ehescheidung. Mit Gesuch vom 29. Oktober 2001 verlangte der Gesuchsteller gestützt auf das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung die Rückführung von X. nach Neuseeland in seine Obhut. Mit Entscheid vom 19. Dezember 2001 verpflichtete das Amtsgericht die Gesuchsgegnerin, X. nach Neuseeland zurückzuführen. Gegen diesen Entscheid erhob die Gesuchsgegnerin Nichtigkeitsbeschwerde und verlangte die Aufhebung des Entscheides und die Rückweisung an die Vorinstanz.