Indiz dafür ist, dass die Gesuchstellerin den Kontakt der Kinder zum Gesuchsgegner entgegen ihren Beteuerungen nicht fördert, sondern diesen ihnen selber überlässt. Gerade bezüglich C ist dieses Verhalten nicht tolerierbar. Dazu kommt, dass C die Haltung und negativen Gefühle der Gesuchstellerin übernimmt, was seinem Wohl schadet.