Der Gesuchsgegner seinerseits sagte aus, dass C im Sommer 2000 von seiner Freundin erfahren habe und darauf nur noch ein paar Mal auf Besuch gekommen sei. Der Umstand, dass C anlässlich seiner Anhörung auf die Geldschwierigkeiten seiner Mutter zu sprechen kam, lässt unschwer vermuten, dass sie ihn diesbezüglich ins Bild gesetzt hat. Angesichts der eher gehobenen finanziellen Verhältnisse der Parteien kann kaum davon ausgegangen werden, dass die Gesuchstellerin nicht oder nur verspätet in der Lage war, das (wohl bescheidene) Taschengeld an C auszuhändigen.