Das Obergericht kommt deshalb nicht umhin, die Äusserung von C einer kritischen Würdigung zu unterziehen. Dabei fällt auf, dass er sich stark mit seiner Mutter identifiziert und deren Verletzungen und Frustrationen übernimmt. Er spricht davon, dass der Vater sie und die Kinder verlassen habe und dass es wegen des Geldes nicht immer klappe. Seine Mutter werde dann nervös. Die Gesuchstellerin ihrerseits hat vor Amtsgericht zu Protokoll gegeben, dass C den Gesuchsgegner nicht mehr besuchen wolle, seitdem dieser eine Freundin habe. Der Gesuchsgegner seinerseits sagte aus, dass C im Sommer 2000 von seiner Freundin erfahren habe und darauf nur noch ein paar Mal auf Besuch gekommen sei.