In der Literatur zum neuen Scheidungsrecht wurde bereits verschiedentlich die Frage aufgeworfen, ob einem Ehegatten, der seinen Scheidungswillen widerruft oder nicht bestätigt, (Kosten-)Nachteile erwachsen dürfen. Thomas Sutter und Dieter Freiburghaus sind der Ansicht, dass ein Ehegatte, der seinen Scheidungswillen widerruft, lediglich ein ihm zustehendes Recht ausübe, weshalb er dafür nicht einseitig mit Kosten belastet werden dürfe. Ei-ne anderweitige Entscheidung würde dem Grundsatz der freien Widerrufbarkeit des Scheidungswillens widersprechen.