Der Gesuchsgegner ist denn auch eine neue Beziehung eingegangen und spricht von seiner "Lebenspartnerin". Eine aktuelle Steuerrechnung hat er noch nicht bekommen, hat aber die früheren Rechnungen bezahlt. Gestützt auf diese Umstände ist ihm somit ein monatliches Betreffnis von mutmasslich Fr. 300.-- an die laufenden Steuern anzurechnen. II. Kammer, 15. November 2001 (22 01 92) |