zum neuen Scheidungsrecht, Zürich 1999, N 35 f. zu Art. 137 ZGB). Der Einbezug von Steuern in das Existenzminimum wird auch aus ökonomischer und sozialer Sicht im Rahmen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts postuliert (BlSchK 2000, S. 71, Ziff. 4). Bei der Regelung der Scheidungsnebenfolgen wird die Steuerbelastung des Pflichtigen regelmässig berücksichtigt (LGVE 1997 I Nr. 4). Insofern liegt bei den Eheschutzverfahren nach heutigem Recht eine ähnlich gelagerte Problematik vor.