In der Praxis ist denn auch im Kanton Luzern ein spürbarer Anstieg der Eheschutzverfahren zu verzeichnen (für den Kanton Zürich vgl. AJP 2001 S. 465). Wird zusätzlich berücksichtigt, dass sich der anschliessende Scheidungsprozess bis zum rechtskräftigen Abschluss durchaus noch weitere zwei bis drei Jahre hinziehen kann, ergibt sich eine überaus lange Zeitperiode, während welcher die Nichtbezahlung geschuldeter Steuern zu einem hohen (Schulden-)Be-trag führen kann. Wohl besteht die Möglichkeit des Steuererlasses (§ 200 StG).