Spühler Karl, Neues Schei-dungsverfahren, Zürich 1999, S. 41; vgl. überdies BGE 125 III 231, 238 betr. soziale Untersu-chungsmaxime im Mietrecht). Es kann nicht angehen, dass die gesamte Sammlung des Pro-zessstoffes dem Gericht anheimgestellt wird, insbesondere dann nicht, wenn eine Partei auf Unterhaltsbeiträge verzichtet. II. Kammer, 14. Februar 2001 (22 01 8) |