Zudem sieht die schweizerische Rechtsordnung im Strafrecht einen verstärkten Schutz bei Entführung und Freiheitsberaubung für denjenigen Elternteil vor, der alleiniger Sorgerechtsinhaber ist (vgl. BGE vom 14.12.2000: 6S.538/2000). II. Kammer, 14. November 2001 (22 01 89) |