Der delegierte Richter des Amtsgerichtspräsidenten II von Luzern Land hatte im Verfahren nach Art. 175 ZGB den gemeinsamen Haushalt der Parteien (die Gesuchstellerin ist Schweizerin, der Gesuchsgegner libanesischer Staatsangehöriger) auf unbestimmte Zeit aufgehoben und die damals dreijährige gemeinsame Tochter unter Verweigerung eines Besuchsrechts für den Gesuchsgegner in die Obhut der Gesuchstellerin gestellt. Gegen diesen Entscheid erhob die Gesuchstellerin rechtzeitig Rekurs und verlangte, die Tochter sei unter ihre alleinige elterliche Sorge zu stellen.