Patrizia Levante, Die Wahrung der Kindesinteressen im Scheidungsverfahren - die Vertretung des Kindes im Besonderen, Bern 2000, S. 104 f.). Dies muss umso mehr gelten, als selbst die Kindesanhörung, die einen weniger gewichtigen Eingriff in die Privatsphäre des Kindes und in die Rechte der Eltern zur Folge hat, auch vom Willen des urteilsfähigen Kindes abhängig gemacht werden darf (BGE vom 1.3.2002, E. 4 [5C.319/2001] mit Hinweis auf Verena Bräm, Die Anhörung des Kindes aus rechtlicher Sicht, in: SJZ 1999, S. 310 f.). Mit den mittlerweile dreifach erfolgten richterlichen Anhörungen der Kinder und der Bestellung einer Beistandschaft nach Art.