Anlässlich der ohne Zeitdruck erfolgten Anhörung wehrte sich L. gegen jede weitere Einmischung durch Drittpersonen und wünschte, in Ruhe gelassen zu werden. Der Wille des in diesem Punkt urteilsfähigen Kindes ist zu respektieren, zumal er auf Grund des massiven Loyalitätskonflikts, in welchem sich die Kinder im Scheidungsprozess ihrer Eltern befinden, gut begründet und nachvollziehbar ist (befürwortend, aber wohl zu eng: Patrizia Levante, Die Wahrung der Kindesinteressen im Scheidungsverfahren - die Vertretung des Kindes im Besonderen, Bern 2000, S. 104 f.).