Wohl seien die Kinder im Gerichtsverfahren schon angehört worden. Dies mache einen Prozessbeistand nicht obsolet, sei doch eine Anhörung ohne ihn problematisch. Es bestehe ein relativ grosses Risiko der Manipulation und der Gefahr, dass die Kinderäusserungen - namentlich in einem Loyalitätskonflikt - nicht unbedingt der Wahrheit entsprächen. Die ablehnende Äusserung von L. betreffend einen möglichen Prozessbeistand sei insofern zu hinterfragen, als ihr nicht klar gewesen sein könnte, was damit gemeint sei. F. habe sich darunter ohnehin nichts vorstellen können. Die richterliche Anhörung sei unter Zeitdruck erfolgt.