Sie überlassen die Frage der Obhutszuteilung dem Gericht, was für ein gesundes Verhalten der Kinder spricht, befinden sich diese doch in einem Loyalitätskonflikt und fühlen sich nicht in der Lage, die Verantwortung für die Zuteilung zu tragen. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass sie mit beiden Elternteilen Kontakt haben und die Gefahr einer einseitigen Beeinflussung oder einer Realitätsverkennung mangels Kontakt mit einem Elternteil nicht vorliegt. In dieser Situation erscheint der Entscheid über die Kinderzuteilung vorrangig und soll nicht durch weitere prozessuale Handlungen verzögert werden.