Nach Angabe der erstinstanzlichen Instruktionsrichterin ist das Verfahren kurz vor dem Abschluss, und es sind die massgeblichen Beweisvorkehren getroffen worden. Einer baldigen Entscheidung steht somit nichts mehr im Wege. Aus den Akten ergibt sich, dass die Kinder bereits in beiden kantonalen Instanzen angehört worden sind. Unbestrittenermassen sprechen die Kinder sich nicht zur Obhutszuteilung aus, geben also keine Präferenzen wieder. Sie überlassen die Frage der Obhutszuteilung dem Gericht, was für ein gesundes Verhalten der Kinder spricht, befinden sich diese doch in einem Loyalitätskonflikt und fühlen sich nicht in der Lage, die Verantwortung für die Zuteilung zu tragen.