Geiser Thomas, Übersicht zum Übergangsrecht des neuen Scheidungsrechts, in: Vom alten zum neuen Scheidungsrecht, Bern 1999, Rz 6.15, zum Unterhaltsrecht: Rz 6.22). Es wäre dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit nicht dienlich, wenn Rechtsunterworfene in freier Rechtswahl, ohne dass dafür eine gesetzliche Grundlage vorliegt (vgl. z.B. Art. 90 Abs. 2 oder 104 Abs. 1 IPRG) die ihnen genehme Scheidungsordnung vertraglich vereinbaren könnten. Daran ändert nichts, dass die Parteien erstinstanzlich im Bereich der Dispositions-maxime eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben.