In prozessualer Hinsicht fragt sich vorab, ob gegen die Abweisungsverfügung des Amtsgerichtspräsidenten überhaupt ein Rechtsmittel, insbesondere die von der Gesuchstellerin erhobene Nichtigkeitsbeschwerde, zulässig ist. Zu diesem Zweck ist die Rechtsnatur der angefochtenen Verfügung abzuklären. 3.1. Die Gesuchstellerin stellt sich auf den Standpunkt, die Verfügung des Amtsgerichtspräsidenten stelle einen prozessleitenden Entscheid dar. Es trifft zu, dass ein solcher unter den Voraussetzungen von § 265 Abs. 2 ZPO mit der Nichtigkeitsbeschwerde angefoch-ten werden kann.