In der Lehre ist im besonderen Fall des Scheidungsverfahrens umstritten, ob die Scheidungsgerichte Anwälte von der getrennten Anhörung eines Ehegatten im Sinne von Art. 111 f. ZGB ausschliessen dürfen. Während die einen Autoren einen Ausschluss in Anbetracht der grossen Bedeutung eines Scheidungsprozesses für die Ehegatten, der damit verbundenen umfassenden Sach- und Rechtsabklärungen und des allgemeinen Anwaltsbeizugsrechts gemäss Art. 29 BV grundsätzlich für widerrechtlich halten (Fankhauser, Praxkomm. Scheidungsrecht, [Hrsg.: Schwenzer Ingeborg], Basel 2000, N 12 zu Art.