Im Übrigen habe sie die Steuerlast bewusst nicht als selbständige Auslage geltend gemacht, da bei einer wirtschaftlichen Gleichstellung der Ehegatten diese steuerlich ungefähr gleich belastet würden und die Steuern aus dem sog. Überschuss zu finanzieren seien. Zudem sei sie gar nicht in der Lage gewesen, ihre Steuerlast konkret zu berechnen, habe sie doch bis anhin lediglich eine provisorische Steuerrechnung erhalten, welche nicht das ganze künftige Steuerbetreffnis ausmachen könne.