Das Bezirksgericht Bischofszell hat am 28. April 2000 in einem ähnlich gelagerten Fall, in welchem sich der in der Schweiz der Scheidung widersetzende Ehegatte mit der Absicht trug, sich in seinem Heimatstaat scheiden zu lassen, die Scheidung ausgesprochen. Entgegen der an diesem Urteil geübten Kritik ist es trotz der stark formalisierten Scheidungsgründe im neuen Recht im konkreten Fall nicht unbeachtlich, aus welchem Grund während der Vierjahresfrist von Art. 114 ZGB an der Ehe festzuhalten sei (Urteil und Kritik zitiert in FamPra.ch, 2/2001, S. 176).