114 ZGB und Scheidungsklagen im Ausland bzw. Massnahmen in der Schweiz, in: AJP 2001, S. 608). (...) 3.2. Die Klägerin stellt sich eventualiter auf den Standpunkt, dass die Scheidung nach Art. 115 ZGB auszusprechen wäre, sollte Art. 111 f. ZGB dafür nicht die nötige Grundlage bieten. (...) 3.2.3. (...) Wenn oben aufgezeigt wurde (E. 3.1.1), dass es dem Beklagten freistehe, sich dem Scheidungsbegehren der Klägerin ohne Angabe von Gründen zu widersetzen, war dies auf die Scheidungsvoraussetzungen von Art. 111 f. ZGB bezogen. Unter dem Gesichts-punkt von Art.