Es bleibt jedoch zu hoffen, dass nach einer Beruhigung der Situation bei X. selber wieder der Wunsch entsteht, den Kontakt zu ihrem Vater zu suchen und auch aufzunehmen. Dieser Schritt, der für ihre Entwicklung und Identitätsfindung wichtig wäre (BGE 122 III 404, 407), soll aber auf ihre Initiative stattfinden, wenn er sinnvoll und tragfähig sein soll. II. Kammer, 18. Dezember 2000 (22 00 77) |