| Instanz: | Obergericht | |---|---| | Abteilung: | II. Kammer | | Rechtsgebiet: | Familienrecht | | Entscheiddatum: | 18.12.2000 | | Fallnummer: | 22 00 77 | | LGVE: | 2000 I Nr. 13 | | Leitsatz: | Art. 274 Abs. 2 ZGB. Voraussetzungen für die Anordnung eines begleiteten Besuchsrechts. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Im Scheidungsurteil des Amtsgerichts wurde die elterliche Sorge über die zehnjährige Tochter X. der Klägerin zugesprochen. Dem Beklagten wurde kein Besuchsrecht zugestanden. Gegen dieses Urteil legte der Beklagte Appellation ein und beantragte die Einräumung eines Besuchsrechts.