Bei den anrechenbaren Einnahmen wurden ihr familienrechtliche Unterhaltsbeiträge im Betrage von Fr. 8387.-/Jahr bzw. 699.-/Monat angerechnet. Die Gesuchstellerin hat gegen diese Verfügung Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht, worin sie unter anderem die Anrechnung von Unterhaltsbeiträgen rügt, obwohl noch keine Zahlungen erfolgt seien.