Vom alten zum neuen Scheidungsrecht, Bern 1999, N 3.71). Dem ist allerdings entgegenzuhalten, dass der Bundesgesetzgeber mit der Einführung einer Sistierungsmöglichkeit hauptsächlich auf die Kritik reagieren wollte, dass die Gleichstellung des Konkubinats mit einer Wiederverheiratung insofern nicht völlig befriedige, als bei Auflösung des Konkubinats (im Gegensatz zur Auflösung einer Zweitehe) keinerlei Rechtsgrundlage bestehe, um einen Partner zu Unterhaltsleistungen zu verpflichten (vgl. Botschaft über die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 15.11.1995, in: Bundesblatt 1996, Band I, S. 120; Amtl.Bull. NR 1997 S. 2706).