Heinz Hausheer geht demgegenüber davon aus, es brauche für die Sistierung nicht einmal mehr ein qualifiziertes Konkubinat. Aus den Materialien gehe nicht hervor, dass eine Verstärkung der nachehelichen Unterhaltspflicht angestrebt worden sei. Eine solche würde jedoch herbeigeführt, wenn die Sistierung zur blossen Alternative einer Aufhebung der Rente würde (in: Vom alten zum neuen Scheidungsrecht, Bern 1999, N 3.71).