Scheidungsrecht, N 18 zu Art. 129 ZGB). Sie führt aber nicht konkret aus, weshalb dies geboten sei. Sie verweist zwar auf Art. 130 Abs. 2 ZGB, wonach selbst die Eingehung einer neuen Ehe nicht notwendigerweise zu einem Wegfall des Unterhaltsanspruchs führe. Indessen bezieht sich der einzige Vorbehalt in Art. 130 Abs. 2 ZGB bezüglich eines Wegfalls der Rente auf eine anderslautende Parteivereinbarung der geschiedenen Ehegatten; weitere Bedingungen für die Rentenaufhebung wurden - entgegen der Botschaft - ausdrücklich vom Gesetzgeber abgelehnt. Heinz Hausheer geht demgegenüber davon aus, es brauche für die Sistierung nicht einmal mehr ein qualifiziertes Konkubinat.