Welche Auswirkungen diese neu eingeführte Sistierungsmöglichkeit auf die oben angeführte Rechtsprechung zum Konkubinat hat, ist in der Lehre umstritten (vgl. zu den verschiedenen Lehrmeinungen: FamPra 3 [2000] S. 481 ff.). Sutter/Freiburghaus erachten nicht mehr die Unterstützungsbereitschaft des Konkubinatspartners, sondern dessen tatsächlich gewährte Unterstützung als massgebend (in: Komm. zum neuen Scheidungsrecht, N 26 zu Art. 129 ZGB). Indessen hat der Nationalrat den Antrag verworfen, ein Konkubinat nur im Rahmen der dadurch tatsächlich veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen.