O., S. 38). Die Frage, ob eine Zeugenaussage letztlich der Wahrheit entspreche und mithin als Grundlage für eine Verurteilung dienen könne, ist nicht vom Gutachter zu beantworten, sondern fällt in den Verantwortungsbereich des Gerichtes (von Klitzing Kai, Glaubwürdigkeitsbegutachtung von Kindern und Jugendlichen in der Frage des sexuellen Missbrauchs, in: Acta Paedopsychiatrica 53 [1990] S. 188). II. Kammer, 25. Mai 2000 (21 99 226) (Das Bundesgericht hat über die dagegen eingereichte Nichtigkeitsbeschwerde am 7. November 2000 die Abschreibung verfügt.) |