Das Obergericht hat in einem Strafprozess betreffend sexuellen Missbrauchs von Kindern zur Problematik der Glaubwürdigkeit der Aussagen des betreffenden Kindes das Folgende erwogen: Kinder sind in einem Strafverfahren grundsätzlich zwar als Zeugen geeignet und können glaubwürdige Aussagen machen. Eine gewichtige Bedeutung kommt dabei der ersten Aussage zu, die Voraussetzung für eine valide Glaubwürdigkeitsbeurteilung ist (Hug Markus, Glaubhaftigkeitsgutachten bei Sexualdelikten gegenüber Kindern, in: ZStrR 2000 S. 30f. und 44).