| Instanz: | Obergericht | |---|---| | Abteilung: | II. Kammer | | Rechtsgebiet: | Strafprozessrecht | | Entscheiddatum: | 25.05.2000 | | Fallnummer: | 21 99 226 | | LGVE: | 2000 I Nr. 65 | | Leitsatz: | § 182 Abs. 2 StPO. Zum Beweiswert der von Kindern im Zusammenhang mit Sexualdelikten gemachten Aussagen. Kriterien für eine solide Glaubwürdig-keitsbeurteilung solcher Aussagen. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Das Obergericht hat in einem Strafprozess betreffend sexuellen Missbrauchs von Kindern zur Problematik der Glaubwürdigkeit der Aussagen des betreffenden Kindes das Folgende erwogen: