3. Was unter dem Begriff "Urlaub" zu verstehen sei, sagt § 29 des HU Grosshof-Reglements nicht. In den Richtlinien der Konkordatskonferenz über die Planung im Strafvollzugswesen der Nordwest- und Innerschweiz über die Urlaubsgewährung in den Anstalten Hindelbank, Oberschöngrün, Wauwilermoos und Witzwil vom 15. Dezember 1997 sowie denjenigen über die Urlaubsgewährung in den geschlossenen Vollzugsanstalten Bostadel, Lenzburg und Thorberg vom 21. April 1995 wird zwischen dem Sachurlaub und dem Beziehungsurlaub unterschieden.