Da die Beschwerdeführerin die Fr. 40.- nicht bezahlte, reichte der Beschwerdegegner gegen sie Strafklage wegen Missachtung des amtlichen Verbots ein, zog diese in der Folge jedoch wieder zurück. Die Beschwerdeführerin ihrerseits reichte gegen den Beschwerdegegner Strafklage wegen versuchter Nötigung ein. Der Amtsstatthalter stellte dieses Verfahren in der Folge ein und das Amtsgericht sprach auf Weiterzug der Beschwerdeführerin hin den Beschwerdegegner vom Vorwurf der versuchten Nötigung frei. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin beim Obergericht Kassationsbeschwerde. Das Obergericht führt dazu aus: Gemäss Art.