AG auch Abwart auf dem Grundstück Nr. (...) GB Luzern, auf welchem gemäss amtlichem Verbot des Amtsgerichtspräsidenten unter Hinweis auf die Straffolgen von § 20 UeStG allen Unbefugten das Parkieren verboten ist. Am 18. Januar 1998 wandte sich der Beschwerdegegner mit folgendem Schreiben an die Beschwerdeführerin: Parkplatz Nr. (...) Sehr geehrte Dame, Sehr geehrter Herr Wir bitten Sie im Auftrag des Mieters in Zukunft den gewählten Parkplatz frei zu halten.