X. heutigen wissenschaftlichen Kriterien einer kinderpsychiatrischen Begutachtung in Fällen von sexuellem Missbrauch nicht standhält, weshalb für einen Schuldspruch nicht darauf abgestellt werden kann. Immerhin kann sein Bericht als Darstellung der Kinderaussagen gewürdigt werden. (Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene staatsrechtliche Beschwerde am 23. September 1998 abgewiesen.) |